Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
S.P.O. Club – Sportschule Oberhaching
1. Vertragspartner
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag des Nutzers des Fitnessstudios (im Folgenden „S.P.O. Club“) mit der Betriebsgesellschaft der Sportschule Oberhaching GbR, Im Loh 2, 82041 Oberhaching, bestehend aus den Gesellschaftern Bayersicher Landes-Sportverband e.V. und Bayerischer Fußballverband e.V, vertreten durch den Geschäftsführer, zu Stande
2. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Mitgliedschaften und Zusatzleistungen, welche die Nutzung des S.P.O. Clubs zu sportlichen Zwecken zum Gegenstand haben, wobei von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen Vorrang haben.
3. Mitgliedschaften
3.1 Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Kraft- und Trainingsflächen sowie der frei zugänglichen Krafttrainingsgeräte des S.P.O. Clubs zu sportlichen und regenerativen Zwecken und zur Nutzung des Umkleide- sowie Nassbereichs des S.P.O. Clubs während der Öffnungszeiten.
3.2 Der S.P.O. Club bietet folgende entgeltliche Mitgliedschaften bzw. Verträge an:
a) Kraftsport Abo
Zielgruppe: Einzelpersonen ohne Vereinszugehörigkeit, Mindestalter 18 Jahre
b) Kraftsport Abo „Partner“
Zielgruppe: Mietglieder von Partnervereinen oder Kooperationspartnern, Mindestalter 16 Jahre (U18 nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten)
c) Kraftsport Abo „Talents“
Zielgruppe: Nachwuchssportler im Alter zwischen 13-15 Jahren (Training nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet)
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Die Mitgliedschaft bzw. der Vertrag mit dem S.P.O. Club läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar. Das Kündigungsrecht kann wirksam nur durch eine der gesetzlichen Schrift- (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) entsprechenden Erklärung ausgeübt werden.
5.2 Dem Kunden steht innerhalb der ersten 14 Kalendertage der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Sonderkündigung kann nur innerhalb der ersten 14 Kalendertage der Vertragslaufzeit ausgeübt werden, wobei dem S.P.O. Club die Sonderkündigung spätestens am 14. Kalendertag der Vertragslaufzeit zugehen muss. Die Sonderkündigung beendet die Mitgliedschaft, bzw. den Vertrag mit Zugang beim S.P.O. Club.
6. Beiträge, Zahlung und Testphase
6.1 Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus am 1. Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig und werden per SEPA-Lastschrifteinzug beglichen.
6.2 Für die ersten 14 Tage der Vertragslaufzeit ist kein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen (Testphase).
6.3 Übt der Nutzer das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziff. 5.2 nicht aus, ist für einen Kalendermonat, in welchen die Testphase ganz oder teilweise fällt, nur ein anteiliger Mitgliedsbeitrag nach Kalendermonatstagen zu bezahlen.
6.4 Übt der Nutzer das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziff. 5.2 wirksam aus, wird der S.P.O Club an den Nutzer überzahlte Mitgliedsbeiträge per Banküberweisung rückerstatten.
6.5 Die Onboarding-Gebühr wird per SEPA-Lastschrift eingezogen und ist nach Ablauf der 14-tägigen Testphase zur Zahlung fällig.
7. Betriebsunterbrechung
Der S.P.O. Club ist berechtigt, den Betrieb aus wichtigen Gründen (Reinigung, Wartung, Veranstaltungen) zeitweise einzuschränken oder zu unterbrechen.
8. Zutritt
Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (gilt auch für Cannabis),
b) Personen mit offenen Wunden oder die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden),
c) Personen, die Tiere mit sich führen,
d) Personen, die sich oder andere gefährden,
e) Minderjährigen Personen, die nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson sind
f) Personen, die wiederholt Störungen oder Beschwerden verursacht haben oder Personen, die wiederholt rechtmäßigen Anweisungen von Vertretern des S.P.O. Clubs oder der Betriebsgesellschaft der Sportschule Oberhaching GbR nicht Folge geleistet haben.
g) Personen, die sich mit der Bezahlung ihrer monatlichen Mitgliedsbeiträge in Höhe mindestens eines monatlichen Beitrags und einem Zeitraum von mindestens einem Monat in Zahlungsverzug befinden.
h) Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde
9. Haftung des S.P.O. Clubs
9.1 Die Haftung des S.P.O. Clubs für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des S.P.O. Clubs oder seiner gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder es sich dabei um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Als wesentliche Vertragspflichten des S.P.O. Clubs zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Einrichtungen des S.P.O. Clubs nach Maßgabe der jeweils zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen.
9.3 Der S.P.O. Club übernimmt keinerlei Verwahrungs- oder Sorgfaltspflichten an von Nutzern mitgebrachten Sachen, einschließlich Wertsachen. Dies gilt auch bei der Nutzung von Garderobenschränken des S.P.O. Clubs. Es wird dazu geraten, keine Wertsachen mit in den S.P.O. Club zu nehmen.
10. Verhaltensegeln
Es gelten folgende Verhaltensregeln: a) Allgemeines Verhalten
• Sportgerechte Kleidung und saubere Sportschuhe verpflichtend
• Kein Alkohol, keine Drogen, keine verbotenen Substanzen
• Anweisungen des Personals sind verbindlich
b) Nutzung der Geräte (Krafttrainingsgeräte, Hanteln, Ausdauergeräte)
• Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
• Beschädigte oder auffällige Geräte sofort melden
• Hanteln und Gewichte nach der Übung immer wegräumen
• Freihanteln nicht fallen lassen
c) Sicherheit im Training
• Training nur bei voller gesundheitlicher Belastbarkeit
• Bei Schmerzen, Schwindel oder Unwohlsein: sofort abbrechen
• Bei schweren Freihantelübungen mit Sicherungspartner arbeiten
• Bodenflächen freihalten – Stolperstellen vermeiden
d) Ausdauergeräte (Laufband & Crosstrainer)
• Vor Nutzung Funktionscheck durchführen
• Laufband nur mit festem Schuhwerk und angemessener Geschwindigkeit
• Störungen sofort melden und Gerät nicht weiter nutzen
e) Hygiene & Ordnung
• Geräte nach jeder Nutzung desinfizieren
• Bei der Benutzung eines jeden Geräts bitte Handtuch drunter legen
• Keine Glasflaschen im Kraftraum
• Keinen Lärm verursachen, der andere Sportler belästigen könnte (Telefonat, Musikbox, etc.)
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Im Verhältnis zu Unternehmern ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.